IG Holsterhausen e. V. Verein

Beitragsordnung

Alle Jahresbeiträge der IG Holsterhausen e. V. auf einen Blick: von 30 € für Privatmitglieder bis 500 € für große Unternehmen.

Das Rathaus der Stadt Essen, gesehen von der Schützenbahn
Foto: Tuxyso, CC BY-SA 3.0, via Wikimedia CommonsCC BY-SA 3.0Quelle

Wie viel kostet die Mitgliedschaft? Und wer zahlt gar nichts? Hier findest du alle Beiträge und Regeln auf einen Blick.

Die Jahresbeiträge

Die Beitragsordnung wurde am 8. Mai 2025 von der Gründungsversammlung beschlossen. Alle Beträge gelten pro Jahr.

MitgliedsartFür wen?Jahresbeitrag
PrivatmitgliedFür alle, die Holsterhausen mögen und mitgestalten wollen.30 €
Eigentümer BasisFür Eigentümerinnen und Eigentümer mit bis zu 5 Wohneinheiten.60 €
Eigentümer PlusFür Eigentümerinnen und Eigentümer mit 6 bis 20 Wohneinheiten.120 €
Einzelunternehmen / Start-upFür Selbstständige, Läden und junge Unternehmen.100 €
KMU (5–50 Mitarbeitende)Für kleine und mittlere Unternehmen.240 €
Unternehmen (> 50 Mitarbeitende)Für große Arbeitgeber im Stadtteil.500 €

Welche Stufe gilt für dich?

Privatleute

Du unterstützt die IG als Person? Dann bist du Privatmitglied für 30 € im Jahr.

Eigentümerinnen und Eigentümer

Du besitzt Wohnraum in Holsterhausen? Mit bis zu 5 Wohneinheiten zahlst du als Eigentümer Basis 60 €. Mit 6 bis 20 Wohneinheiten zahlst du als Eigentümer Plus 120 €.

Unternehmen

Einzelunternehmen und Start-ups zahlen 100 €. Kleine und mittlere Unternehmen mit 5 bis 50 Mitarbeitenden zahlen 240 €. Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitenden zahlen 500 €. Unternehmens-Mitglieder bekommen einen Premium-Eintrag auf holsterhausen.de.

Wer ist beitragsfrei?

  • Gründungsmitglieder zahlen keinen Beitrag.
  • Aktive Ehrenamtliche zahlen keinen Beitrag. Mehr zum Ehrenamt
  • Ehrenmitglieder sind laut § 5 der Satzung von der Beitragspflicht befreit.

Wer legt die Beiträge fest?

Die Mitgliederversammlung setzt Höhe und Fälligkeit der Beiträge fest. So steht es in § 5 der Satzung. Sie kann auch eine Aufnahmegebühr beschließen. Die Beitragsordnung ist nicht Teil der Satzung. Deshalb kann sie einfacher angepasst werden. Über jede Änderung entscheiden die Mitglieder.

Was ist mit der Steuer?

Die IG Holsterhausen e. V. ist vom Finanzamt Essen-Süd als gemeinnützig anerkannt. Der Freistellungsbescheid vom [Datum des Freistellungsbescheids nachtragen] liegt vor. Für Spenden heißt das klar: Sie sind steuerlich absetzbar, und du bekommst eine Zuwendungsbestätigung. Mehr dazu unter Spenden.

Bei Mitgliedsbeiträgen ist es komplizierter, und ehrliche Auskunft ist hier mehr wert als ein schnelles Ja. Beiträge an gemeinnützige Vereine sind nicht in jedem Fall abziehbar: Das Einkommensteuergesetz nimmt Beiträge für bestimmte Zwecke ausdrücklich aus, darunter Heimatpflege und Heimatkunde sowie kulturelle Angebote, die in erster Linie der Freizeitgestaltung dienen. Genau diese Zwecke gehören zur Satzung des Vereins. Ob dein Beitrag bei dir absetzbar ist, hängt deshalb vom Einzelfall ab.

Was du tun kannst: Frag deine Steuerberatung oder das Finanzamt, bevor du den Beitrag in der Steuererklärung ansetzt. Der Vorstand sagt dir gern, welche Bescheinigung der Verein ausstellen darf. Eine verbindliche Steuerauskunft kann und darf der Verein nicht geben.

Wie wird bezahlt?

Den Beitrag zahlst du bequem per SEPA-Lastschrift. Das Mandat erteilst du im Mitgliedsantrag.

Fazit

Die Beiträge sind klar gestaffelt: 30 € für Privatleute, 60 € oder 120 € für Eigentümer, 100 € bis 500 € für Unternehmen. Gründungsmitglieder und aktive Ehrenamtliche zahlen nichts. Such dir deine Stufe aus und werde Mitglied. Ob du den Beitrag steuerlich ansetzen kannst, klärst du am besten mit deiner Steuerberatung – für Spenden gilt das ohne Wenn und Aber.

IG Holsterhausen e. V. – der Verein für deinen Stadtteil

Weiterlesen

Zur Übersicht