IG Holsterhausen e. V. IG Holsterhausen e. V. – der Verein für deinen Stadtteil

Kündigung der Mitgliedschaft

Du möchtest austreten? Hier findest du die Kündigungsfrist laut § 4 der Satzung und das Formular für deinen Austritt.

Manchmal ändern sich Dinge. Du ziehst weg, dein Unternehmen schließt oder du willst einfach nicht mehr dabei sein. Das ist in Ordnung. Hier erfährst du, wie der Austritt funktioniert.

Die Frist auf einen Blick

  • Austritt zum: Ende des Geschäftsjahres. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr, also zum 31. Dezember.
  • Frist: drei Monate. Deine Kündigung muss also spätestens am 30. September beim Verein sein.
  • Form: schriftlich.

Das steht so in § 4 der Satzung. Kommt deine Kündigung später an, endet die Mitgliedschaft erst zum Ende des folgenden Jahres.

Deine Kündigung

Mit dem Formular geht es am schnellsten. Das Datum, zu dem deine Mitgliedschaft endet, wird automatisch berechnet. Du bekommst eine Bestätigung per E-Mail.

IG – Austritt

Gut zu wissen: Laut Satzung ist der Austritt nur zum Ende des Geschäftsjahres möglich, also zum 31.12. Die Frist beträgt drei Monate. Deine Austrittserklärung muss deshalb bis zum 30.09. beim Verein sein. Kommt sie später, gilt der Austritt zum 31.12. des Folgejahres.

Du bekommst eine Eingangsbestätigung per E-Mail. Der Vorstand bestätigt dir den Austritt danach noch einmal.

Steht z. B. auf deiner Beitragsrechnung.
Der Austritt ist nur zum 31.12. eines Jahres möglich.
Freiwillig. Dein Feedback hilft dem Verein, besser zu werden.

Weitere Gründe für das Ende einer Mitgliedschaft

Laut Satzung endet die Mitgliedschaft auch durch Tod, bei juristischen Personen durch deren Erlöschen. Außerdem kann ein Mitglied bei Beitragsrückstand trotz zweimaliger Mahnung gestrichen werden. Bei grobem Verstoß gegen die Interessen des Vereins ist ein Ausschluss möglich.

Vor dem Abschied

Passt nur die Beitragsstufe nicht mehr? Oder hast du einen Kritikpunkt? Sprich gern mit dem Vorstand über das Kontaktformular. Vielleicht gibt es eine Lösung.

Fazit

Du kannst schriftlich mit drei Monaten Frist zum 31. Dezember austreten. Spätestens am 30. September muss deine Kündigung da sein. Das Formular oben macht es dir leicht.

IG – Austritt

Gut zu wissen: Laut Satzung ist der Austritt nur zum Ende des Geschäftsjahres möglich, also zum 31.12. Die Frist beträgt drei Monate. Deine Austrittserklärung muss deshalb bis zum 30.09. beim Verein sein. Kommt sie später, gilt der Austritt zum 31.12. des Folgejahres.

Du bekommst eine Eingangsbestätigung per E-Mail. Der Vorstand bestätigt dir den Austritt danach noch einmal.

Steht z. B. auf deiner Beitragsrechnung.
Der Austritt ist nur zum 31.12. eines Jahres möglich.
Freiwillig. Dein Feedback hilft dem Verein, besser zu werden.